Datenschutz

Glocke

Datenschutz und Datensicherheit

Wichtig für Unternehmen und Verbraucher

Das Verfolgen der Tagespresse zeigt: Datenschutz und Datensicherheit sind offenbar unterschätzte Themen, sonst würde es nicht mit großer Regelmäßigkeit in allen Branchen zu spektakulären Vorfällen mit gestohlenen Daten kommen. Zudem ist ganz sicher die Dunkelziffer hoch; kein Unternehmen möchte gern negative Publicity dieser Art. Der Gesetzgeber hat das offensichtlich erkannt und trägt dem mit einer Neuordnung des Datenschutzrechts Rechnung. Am 25.5.2018 endet die Übergangsfrist der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des neuen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG neu).
Damit steigen die Schutzrechte Betroffener und die Anforderungen an die Unternehmen. Die Einhaltung der gesetzlichen Datenschutz-Vorschriften sichert das Vertrauen aufseiten von Geschäftspartnern und Kunden. Wenn mehr als zehn Personen mit personenbezogenen Daten umgehen, so ist ein Datenschutzbeauftragter zu benennen. Verantwortlich für die Einhaltung des Datenschutzes ist der Prozessverantwortliche, nicht der Datenschutzbeauftragte. Der Datenschutzbeauftragte berät, deckt Missstände auf und zeigt mögliche Lösungen auf.

Datenschutz – Entscheidungen treffen

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Minimieren Sie das Risiko

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Schützen Sie sich vor Angriffen aus dem Hinterhalt.

Vorsicht ist geboten

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DSGVO und BDSG

Rechtliche Grundlagen

Die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vereinheitlicht die gesetzlichen Datenschutz-Regelungen innerhalb Europas. Damit ist die grenzüberschreitende Verarbeitung klar geregelt. Eine Weitergabe von Daten an Drittländer (außerhalb der EU) ist mit besonderen Regeln verbunden. Es wurde besonderer Augenmerk auf die Rechte von Betroffenen gelegt, unter anderem das Auskunftsrecht und auch das Recht, die Daten zu einem anderen Unternehmen mitzunehmen. Daten dürfen nur zweckgebunden, nur mit Einwilligung des Betroffenen und bei Minderjährigen nur mit Einwilligung der Eltern gespeichert werden.
Für die Verarbeitung personenbezogener Daten werden Verantwortliche definiert. Jede Weitergabe an ein anderes Unternehmen (Auftragsdatenverarbeiter) muss mit einer vertraglichen Regelung, die den Datenschutz beinhaltet, geregelt sein. Die Aufsichtsbehörden erhalten mehr Prüffunktionen und Rechte. Die Behörden sollen auch personell aufgestockt werden, sodass ein Wegducken mit der stillen Hoffnung »Bei mir prüfen die sowieso nicht« zukünftig schwer wird. Das neue Datenschutzgesetz (BDSG) wurde an die EU-Verordnung angepasst und bestätigt die dortigen Regelungen.

Datenschutz in Ihrem Unternehmen

Gesetzliche Vorgaben vs. Gelebter Datenschutz

Wir helfen Ihnen, die unübersichtlichen gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen und in Ihre Betriebs- und Arbeitsabläufe einzupassen. Wir klären mit Ihnen gemeinsam, welche Anforderungen bei Ihnen individuell umzusetzen sind. Die wichtigste Aufgabe ist die Sensibilisierung der Mitarbeiter. Wenn jeder ein wachsames Auge hat, können viele Fallstricke umgangen werden. Gemäß diesen Abstimmungen gehen wir mit Ihnen Ihre Software-Systeme und deren Schnittstellen, die Räumlichkeiten, bestehende Regularien und Einwilligungserklärungen und die Auftragsdatenverarbeitung durch.
Im Anschluss erstellen wir die erforderliche Dokumentation und geben Ihnen eine Richtschnur für die notwendigen Umsetzungen. Sie können uns als externen Datenschutzbeauftragten beauftragen oder uns bei schwierigen Fragen zurate ziehen. Wir begleiten Sie auch bei der Einführung neuer Software.

Datenschutz für Hotels

Fallbeispiel für eine Branche

An einen Hotelbetrieb werden neben dem Meldeschein und den Kreditkarteninformationen besondere Anforderungen gestellt, weil dort auch besonders schützenswerte Daten vorgehalten werden können. Wenn Sie z. B. in Ihrem System hinterlegen, dass ein Gast eine Lebensmittelunverträglichkeit hat, so ist das eine Information über den Gesundheitszustand und besonders schützenswert. Wir gehen mit Ihnen durch Ihr Haus und analysieren Ihren Umgang mit den personenbezogenen Daten und den vorhandenen Schutz.
Im Anschluss definieren wir mit Ihnen zusammen die erforderlichen Maßnahmen entsprechend Ihrem gewünschten Sicherheitslevel. Gerade in kleineren Hotelbetrieben besteht der Wunsch, den Datenschutzbeauftragten selbst zu stellen. Dafür machen wir Sie mit den wichtigsten Fakten vertraut und stellen Ihnen Dokumente für die eigene Abwicklung zur Verfügung. Sie können uns jederzeit als externen Datenschutzbeauftragen engagieren.

Unsere Kompetenzen

Qualifikation und Fachwissen

Ein Datenschutzbeauftragter muss laut der DSGVO über eine geeignete Qualifikation und entsprechendes Fachwissen verfügen. Wir können genau diese Qualifikationen vorweisen. Neben dem Fachwissen ist ein strukturiertes Vorgehen notwendig.

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